Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Steve Tunga – Individualtraining & Weiterbildung
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Basis-AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Veranstalters, sofern nicht ausdrücklich abweichende oder ergänzende Bedingungen vereinbart wurden.
§2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Buchung, Anmeldung, schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
§3 Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen vor Leistungsbeginn fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen.
§4 Haftung (Grundsatz)
Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Regelungen.
§5 Höhere Gewalt
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Krankheit, Wetter, technische Störungen).
§6 Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
B. Besondere Geschäftsbedingungen – Individual- & Gruppentraining (B2C)
§1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Individual- und Gruppentrainingsangebote.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die Durchführung von Techniktrainingseinheiten.
Ein bestimmter sportlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
§3 Teilnahme & Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Teilnehmer versichert, sportlich gesund zu sein.
Der Veranstalter übernimmt keine medizinische Betreuung.
Teilnehmer können aus Sicherheits- oder Organisationsgründen ausgeschlossen werden.
§4 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§5 Organisation, Ausfall & Wetter
Trainingszeiten werden individuell vereinbart.
Bei Ausfall durch höhere Gewalt oder Krankheit wird ein Ersatztermin angeboten.
Bei kurzfristiger Absage (unter 24 Stunden) kann die Einheit berechnet werden.
Nicht wahrgenommene Einheiten verfallen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§6 Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
§7 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Veranstalters.